Das findest du auf dieser Seite:
- Zuerst die Zusammenfassung
- Straßenverkehrs-Ordnung – Personenbeförderung
- Amtliche-Genehmigung und Prüfsiegel
- Bußgeld und Punkte
- Im Ausland
Zuerst die Zusammenfassung
Die Auto-Kindersitze im Gesetz:
Bis zu einem Alter von 12 Jahren und einer Größe von 150 cm müssen Kinder in einer Babyschale oder einem Kindersitz bei der Fahrt im Auto sitzen. Größere Kinder müssen nur mit einem Autosicherheitsgurt genau wie die Erwachsene gesichert werden.
Der Sitz muss nach der ECE-Regelung 44 gebaut, geprüft, genehmigt und gekennzeichnet worden sein. Er muss natürlich für das Auto zugelassen sein, zum Autositz passen, im Auto richtig eingebaut sein und selbstverständlich auch zu dem Gewicht und der Größe des Kindes passen.
Eine Ausnahme: Wenn 3 Kindersitze auf der Rückbank des Autos nicht passen, darf das dritte Kind (das aber mindestens drei Jahre alt sein muss), auch mit einem Autosicherheitsgurt gesichert werden.
Straßenverkehrs-Ordnung – Personenbeförderung
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1
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ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,
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dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
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ist
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beim Verkehr mit Taxen und
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bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,
auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.
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(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.
Amtliche-Genehmigung und Prüfsiegel
Kindersitze müssen amtlich nach der ECE-Regelung Nr. 44 genehmigt werden. Alle Auto-Kindersitze müssen ein ECE R44 Etikett sichtbar vorweisen können, um sicherzustellen, dass der Sicherheitsstandard mindestens gewährleistet ist.
Seit April 2008 ist die Zulassung nach ECE R44/03 oder höher erforderlich, damit Kindersitze genutzt werden dürfen. Kindersitze, die vor 1995 hergestellt wurden und nach der Prüfnorm ECE R 44/01 und 44/02 zugelassen sind, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Nach welcher Norm der Kindersitz genehmigt wurde, kann man an den ersten zwei Ziffern der achtstelligen Zulassungsnummer auf dem orangefarbenen ECE-Prüfsiegel erkennen. Wenn die Zulassungsnummer mit 03 oder 04 anfängt, ist der Sitz zulässig.
- Aussage, nach welcher Kategorie der Kindersitz zugelassen ist
- zugelassen für Körpergewicht
- „Y“ für Kindersitze mit einem 5-Punkt-Gurt mit Schrittgurt
- Europäisches Prüfzeichen
- Kennzahl des Landes der Zulassung (1=Deutschland)
- Zulassungsnummer. Die beiden ersten Ziffern zeigen, nach welcher Version der ECE R 44 der Kindersitz zugelassen ist (in diesem Fall ECE R 44/04)
- fortlaufende Nummer
Bußgeld und Punkte
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
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Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung | 30 € | |
Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung | 35 € | |
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung | 40 € | 1 |
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung | 50 € | 1 |
Im Ausland
Hier ein paar zusätzliche Infos zu den Gesetze und Vorschriften bzgl. Kindersitze bei unseren europäischen Nachbarn.

Es gibt auch in der Türkei sind seit Juni 2010 eine Kindersitzpflicht! Kinder bis zu einem Gewicht von 36 Kg müssen in einer Babyschalle bzw. in einem Kindersitz sitzen. Die Kindersitze müssen der Norm ECE 44/03 oder ECE R44/04 entsprechen. Es gilt nicht nur für Privatfahrzeugen, sondern auch für Taxis, Minibusse, Schulbusse und Überlandbusse. Bußgeld: ca. ...

Kinder unter 3 Jahren: bis zu ihrem dritten Geburtstag, müssen Babys und Kleinkinder in einem für das Gewicht geeigneten Sitz oder Babyschale sitzen. Unabhängig von dem Fahrzeug (Personenkraftwagen, Lastwagen, usw.), entweder auf der Vorderseite (nur wenn der Beifahrer-Airbag deaktiviert ist) oder Rückseite. Die einzige Ausnahmen sind Taxifahrten Kinder ab 3 Jahren: bis 12 Jahre oder 1,35 m, ...

Kinder bis 3 Jahre alt: Vorne und Hinten nur mit Babyschale oder Kindersitz. Kinder von 3 bis 18 Jahre alt und kleiner als 150 cm: Vorne und Hinten nur mit Babyschale oder Kindersitz bzw. Sitzerhöhung. Es gibt zwei Ausnahmen: Kurzestrecke: Wenn 5 oder weniger Personen sich im Wagen befinden und kein Kindersitz vorhanden sind, kann einen Sicherheitsgurt ...

Kinder unter 150 cm: Sie müssen mit geeigneten Kinderrückhaltessystemen gesichert werden. Diese müssen die Kindersitzprüfnorm ECE 44 zumindest in der Version 03 (ECE 44/03) erfüllen. Kinder über 150 cm: Sie müssen mit den vorhandenen Fahrzeuggurten gesichert werden. Auf Sitzplätzen, die nicht mit Gurten ausgestattet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder über drei Jahren ...

Vordersitze: Kinder unter 12 Jahren dürfen vorne nur mit zugelassenen Kindersitzen sitzen, es sei denn sie sind größer als 135 cm, in diesem Fall können sie den Sicherheitsgurt verwenden. Rücksitze: Personen kleiner als 135 cm müssen einen zugelassenen Kindersitz entsprechend ihrer Größe und Gewicht benutzen, und diejenigen zwischen 135cm und 150cm können Kindersitz oder Sicherheitsgurt benutzen. Kinder ...