Kinder unter 150 cm: Sie müssen mit geeigneten Kinderrückhaltessystemen gesichert werden. Diese müssen die Kindersitzprüfnorm ECE 44 zumindest in der Version 03 (ECE 44/03) erfüllen.

Kinder über 150 cm: Sie müssen mit den vorhandenen Fahrzeuggurten gesichert werden.
Auf Sitzplätzen, die nicht mit Gurten ausgestattet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder über drei Jahren dürfen auf Sitzplätzen ohne Gurt nicht in der ersten Sitzreihe befördert werden.

Der Beifahrersitz ist für rückwärts gerichtete Kindersitze verboten, wenn der Front-Airbag nicht deaktiviert ist.

Wenn der Sitzplatz nur mit einem Beckengurt ausgestattet ist, muss das Kinderrückhaltesystem auch dafür zugelassen sein.

Bußgeld: bis zu 5.000 €