Kinder unter 3 Jahren: bis zu ihrem dritten Geburtstag, müssen Babys und Kleinkinder in einem für das Gewicht geeigneten Sitz oder Babyschale sitzen. Unabhängig von dem Fahrzeug (Personenkraftwagen, Lastwagen, usw.), entweder auf der Vorderseite (nur wenn der Beifahrer-Airbag deaktiviert ist) oder Rückseite. Die einzige Ausnahmen sind Taxifahrten

Kinder ab 3 Jahren: bis 12 Jahre oder 1,35 m, muss entweder ein Autositz oder eine Sitzerhöhung verwenden werden. Die Ausnahmen sind:

  • Taxifahrten,
  • Wenn 3 Kinder transportiert werden müssen und nur 2 Kindersitze installiert werden können,
  • Bei alte Autos, wo es noch keine Sitzgurt gibt.

Bußgeld: 135 €.